Re: Gewährung von mehr Bildungsurlaub firmenintern (Hessen)
Guten Tag,
laut Hessischem Bildungsurlaubgsgesetz besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Wird jedoch regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend – er richtet sich also immer nach den Wochenarbeitstage.
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