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Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen)

Liebes Forum,

mir stellt sich folgende Frage:

Ich habe für dieses Jahr bereits für einen Bildungsurlaub NRW im Umfang von 3 Tagen angemeldet. Was passiert mit meinen restlichen, nicht genommenen 2 Tagen?
Verfallen diese? Muss ich sie zwangsläufig ins nächste Jahr schieben?
Meine favorisierte Lösung wäre: Ich habe einen Bildungsurlaub im Umfang von 2 Tagen, der auch thematisch mit dem ersten Bildungsurlaub zusammenhängt, gefunden. Kann ich diesen zweiten Bildungsurlaub beantragen?

Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

Viele Grüße

Simon


Name:Simon Weigel
Datum:26.02.2025 18:38


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Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen) von Simon Weigel (26.02.2025)
 Re: Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen) von Simone Singer (27.02.2025)
  Re: Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen) von Simon Weigel (05.03.2025)
   Re: Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen) von Simone Singer (05.03.2025)
    Re: Bildungsurlaub - restliche, nicht genommene Tage (Nordrhein-Westfalen) von Simone Singer (05.03.2025)


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