![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entscheidend ist, ob der Anbieter in NRW anerkannt ist, d.h. auch in NRW sitzt. Dann kann er zusätzlich die Anerkennung in Hessen beantragen. Denn die Hessen akzeptieren auch NRW-Anbieter. Umgekehrt gilt das leider nicht, wie Norbert Reichling ja schon ausgeführt hat. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|