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Re: Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen)

Entscheidend ist, ob der Anbieter in NRW anerkannt ist, d.h. auch in NRW sitzt. Dann kann er zusätzlich die Anerkennung in Hessen beantragen. Denn die Hessen akzeptieren auch NRW-Anbieter. Umgekehrt gilt das leider nicht, wie Norbert Reichling ja schon ausgeführt hat.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.02.2004 14:51


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Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen) von Thomas (11.02.2004)
 Re: Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.02.2004)
 Re: Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen) von Norbert Reichling (12.02.2004)


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