Re: Besuchergruppe Deutscher Bundestag Berlin (Nordrhein-Westfalen)
Guten Tag Herr Schada von Borzyskowski
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssten sich diesbezüglich beim Veranstalter bzw. dem Bundestagsabgeordnetem erkundigen, ob er den viertägigen Besuch in Berlin als Bildungsurlaub in NRW anerkannt hat bzw. einen Anerkennungsbescheid dafür vorweisen kann, z. B. als Bildungsreise.
Es gilt auch hier zu beachten: Die Bundesländer NRW und auch Baden-Württemberg sehen keine Anerkennung einzelner Bildungsmaßnahmen, sondern alleine eine Trägeranerkennung von Bildungseinrichtungen zur Qualitätssicherung vor.
Ob dies der Fall ist, müssten Sie ebenfalls beim Veranstalter der Bildungsmaßnahme erfragen.