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Re: Bildungsurlaub: Prüfung Fachschule für Technik (Nordrhein-Westfalen)

Entscheidend ist die Frage, ob die Veranstaltung vom Anbieter als Bildungsurlaub (oder einen Bildungsurlaub enthaltend) geplant ist. Und der Veranstalter muss natürlich eine staatlich anerkannte Einrichtung nach dem WBG sein. Fragen Sie ihn danach. Das alte AWBG enthielt einen Hinweis, dass Prüfungen nicht anerkannt sind. Im Neuen AWBG steht hierzu nichts mehr drin.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.03.2004 19:38


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Bildungsurlaub: Prüfung Fachschule für Technik (Nordrhein-Westfalen) von S. Matthies (02.02.2004)
 Re: Bildungsurlaub: Prüfung Fachschule für Technik (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (03.03.2004)


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