Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub für die IHK Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Allgemein gilt: Prüfungen werden im neuen AWBG nicht mehr ausdrücklich ausgeschlossen, sie werden nicht erwähnt. Ob es Gerichtsurteile hierzu gibt, weiß ich allerdings nicht. Im übrigen müssten Sie den Veranstalter fragen, ob er eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist, und diese Veranstaltung ein Bildungsurlaub (oder einen Bildungsurlaub enthaltend).
Drei aufeinander folgende Werktage sind zumindest ein formales Kriterium, das passt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.03.2004 19:41


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub für die IHK Prüfung (Nordrhein-Westfalen) von Herbert Glesius (14.02.2004)
 Re: Bildungsurlaub für die IHK Prüfung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (03.03.2004)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog