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Re: Rechtsfragen rund um Bildungsurlaub

Sehr geehrte Frau Haug,
eine Anerkennung "in Deutschland" git es nicht, weil Bildungsurlaub
Ländersache ist. Mit anderen Worten: Sie müßten in jedem Bundesland mit Gesetz
einen Antrag stellen - im Bundesland NRW haben Sie keine Chance, weil dort
nur veranstaltungen dort von staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen
als Bildungsurlaub anerkannt sind. Leider unterscheiden sich die Prozeduren auch
noch ein bißchen von land zu Land, so daß der aufwand erheblich ist.
Mehr zur gesetzeslage erfahren Sie auf den Sites "www.bildungsurlaub.de" und
www. bildungsurlaub.com".
Trotzdem vielo Erfolg - und einen freundlichen Gruß - Norbert Reichling


Name:Norbert Reichling
Datum:15.01.2002 08:49


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