kann mir jemand sagen, wie § 2 Anspruchsberechtigte AWbG zu verstehen ist:
"Anspruchsberechtigte nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer)."
Bedeutet das, dass der Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat oder aber dass man in NRW tätig sein muss?