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Anspruchsberechtigte (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie § 2 Anspruchsberechtigte AWbG zu verstehen ist:

"Anspruchsberechtigte nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer)."

Bedeutet das, dass der Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat oder aber dass man in NRW tätig sein muss?

DANKE!


Name:Susanne Maier
Datum:08.04.2004 13:57


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Anspruchsberechtigte (Nordrhein-Westfalen) von Susanne Maier (08.04.2004)
 Re: Anspruchsberechtigte (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (18.04.2004)


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