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Fachhochschulreife in Abendschule (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich besuche zur Zeit 3mal wöchentlich die Abendschule um meine Fachhochschulreife zu erlangen. Ende Mai habe ich nun meine Abschlußprüfung (4 Tage vormittags). Da diese Veranstaltung vormittags und somit während der Arbeitszeit stattfindet, habe ich bei meinem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragt. Eine Bescheinigung der Schule dass es sich hierbei um eine Verantstalltung gem. § 9 AWbG handelt hatte ich meinem Antrag beigefügt.
Nun weigert sich aber mein Arbeitgeber, da er behauptet die Schule hätte einen Fehler gemacht: Es handele sich wohl bei der Erlangung des Fachabiturs nicht um eine Weiterbildung sondern um eine Fortbildung.
Was ist nun richtig? Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Vielen Dank für die Hilfe!


Name:Corinna
Datum:27.04.2004 13:01


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Fachhochschulreife in Abendschule (Nordrhein-Westfalen) von Corinna (27.04.2004)
 Re: Fachhochschulreife in Abendschule (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.04.2004)


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