![]() ![]() ![]() ![]() Re: Fachhochschulreife in Abendschule (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Arbeitgeber hat womöglich recht, wenn er vermutet, dass mit der Bescheinigung etwas nicht stimmt. Meines Wissens sind Abendschulen keine staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung nach dem WBG. Die Begründung mit der Unterscheidung zwischen Weiterbildung und Fprtbildung ist m.E. aber nicht stichhaltig. Grundsätzlich wollen Sie den Bildungsurlaub nicht für eine Bildungsmaßnahme sondern für eine Prüfung wahrnehmen, auch das ist nicht im Sinne des Gesetzes. An Ihrem Beispiel wird deutlich, dass das Bildungsurlaubsgesetz sehr enge Grenzen zieht und längst nicht alles, was an beruflicher Bildung denkbar ist, auch tatsächlich abdeckt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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