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Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen) (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich habe eine Frage bezgl. Bildungsurlaub für Teilzeitbeschäftigte welche nur an Wochenenden arbeiten.

Die Veranstaltungen finden meistens von Montag bis Freitag statt. Der Arbeitgeber ist gerne bereit diesen Bildungsurlaub zu genehmigen. Allerdings müssen wir am Wochenede unsere Arbeit wieder aufnehmen.
(Sa, So arbeiten; Mo-Fr Bildungsurlaub; Sa, So wieder arbeiten) Somit wären wir 9 Tage beschäftigt.

Ist das rechtlich ok oder muß uns der Arbeitgeber für ein Wochenende oder für beide Wochenenden freistellen?


Name:Mehmet Ö.
Datum:09.05.2004 20:01


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Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen) (Nordrhein-Westfalen) von Mehmet Ö. (09.05.2004)
 Re: Teilzeitkraft am Wochenende (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (27.05.2004)


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