Inwieweit kann der Arbeitgeber den Bereich in dem Bildungsuraub ermöglicht wird einschränken? Ich habe letztes Jahr den Bildungsurlaub nicht genommen und ihn auf dieses Jahr übertragen. Nun hat der Arbeitgeber nach langen hin und her dies genehmigt, aber er verbindet dies mit der Bedingung dass: "Der übertragene Bildungsurlaub aus dem Vorjahr bedarf für die
Inanspruchnahme die inhaltlich zusammenhängende Voraussetzung.
Dies ergibt sich aus dem BAG Urteil 9 AZR 126/89 vom 11.5.19993
i.V.m. dem Landesbildungsurlaubsgesetz NRW" Wobei dies bedeutet - ich darf zwei Veranstaltungen "Englisch" besuchen für insgesamt 10 Tage - aber nicht 5 Tage englisch und 5 Tage Computer.