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Re: Rechtsfragen rund um Bildungsurlaub

Die Argumentation Ihres Arbeitgebers wird ist m.E. stichhaltig: Die Übertragung des Anspruchs auf Bildungsulaubsfreistellung ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang bei den Seminaren besteht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:23.01.2002 19:07


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