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Re: Bildungsurlaub ohne Bezug zum Beruf? (Nordrhein-Westfalen)

Wenn es keinen eindeutigen Bezug zum Beruf gibt, muss der Arbeitgeber hierzu keinen Bildungsurlaub genehmigen, denn der Bildungsurlaub soll der beruflichen und der politischen Weiterbildung dienen. Dies geht aus dem § 1 AWbG hervor. Wenn Sie die chinesische Sprache nicht für Ihre Tätigkeit verwenden können, so zählt dies als "Privatvergnügen".


Name:N.N.
Datum:07.07.2004 15:04


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Bildungsurlaub ohne Bezug zum Beruf? (Nordrhein-Westfalen) von Rita Müller (01.07.2004)
 Re: Bildungsurlaub ohne Bezug zum Beruf? (Nordrhein-Westfalen) von N.N. (07.07.2004)


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