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Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium (

das land NRW hat seinen eigenen universitäten etc., aber auch körperschaften wie kammern die vorher bestehende möglichkeit, anerkannte veranstaltungen durchzuführen, mit der gesetzesänderung 2000 genommen! (was immer man von der weisheit dieser entscheidung hält ...)
das geht aus der formulierung in § 9 hervor, die ausschließlich weiterbildungseinrichtungen nach dem weiterbildungsgesetz NRW nennt.


Name:Norbert Reichling
Datum:12.07.2004 13:18


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Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium (Nordrhein-Westfalen) von Ingo (30.06.2004)
 Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium (Nordrhein-Westfalen) von NN (05.07.2004)
  Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium ( von Dieter (08.07.2004)
   Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium ( von Norbert Reichling (12.07.2004)
    Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium ( von Dieter (13.07.2004)
     Re: Bildungsurlaub auch bei nebenberufl. Studium ( von Norbert Reichling (13.07.2004)


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