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Politische Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen)

Mir ist klar, daß man im Rahmen der beruflichen Weiterbildung entsprechend argumentieren muß, daß der Arbeitgeber von der geplanten Maßnahme einen Vorteil hat.
Unklar ist mir die Beantragung einer Maßnahme zur politischen Weiterbildung. Ist hier auch ein Bezug zum eigentlichen Tätigkeitsfeld zu ziehen oder unter welchen Bedingungen kann der AG die Teilnahme an so einer Maßnahme ablehnen?


Name:Susanne
Datum:19.08.2004 14:51


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Politische Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von Susanne (19.08.2004)
 Re: Politische Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) von N.N. (08.09.2004)


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