Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Zweijahreszeitraum (Rheinland-Pfalz)

Ich klage beim Arbeitsgericht Mainz wegen der Freistellung. Es geht um den Zweijahreszeitraum. Die Gegenseite behauptet, dass sich dieser nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1993 rechnet. Damit entstünden dann festgelegte Zweijahreszeiträume, in denen man dann eben drin ist oder nicht. Dies kann nach meiner Auffassung nicht sein. Wie funktioniert das in anderen Bundesländern, in denen ja auch von Zweijahreszeiträumen die Rede ist?


Name:Thomas Bergmann
Datum:30.08.2004 08:56


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Zweijahreszeitraum (Rheinland-Pfalz) von Thomas Bergmann (30.08.2004)
 Re: Zweijahreszeitraum (Rheinland-Pfalz) von NN (11.09.2004)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog