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Re: Bildungsurlaub für Klausurtermine

Prüfungstermine, aber auch Prüfungsvorberitungen sind keine Veranstaltungen im Sinne des Bildungsurlaubs-Gesetztes. Sie haben leider keinen Anspruch auf Freistellung nach diesem Gesetz.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.01.2002 15:20


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Bildungsurlaub für Klausurtermine von Markus (30.01.2002)
 Re: Bildungsurlaub für Klausurtermine von Bernhard Eul-Gombert (30.01.2002)


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