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Zwingende betriebliche Gründe (Rheinland-Pfalz)

Hallo,
mein Arbeitgeber will zwingende betriebliche Gründe geltend machen, um meinen Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen. Muss ein zwingender Grund, in dem betroffenen Zeitraum vorliegen, oder kann ein zwingender Grund auch sein, dass wichtige Projekte Ende des Jahres anstehen, an denen man dann potenziell nicht zur Verfügung steht, weil man ja noch normalen Urlaub übrig hat?
Gruß,
Mario


Name:Mario
Datum:09.09.2004 21:33


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Zwingende betriebliche Gründe (Rheinland-Pfalz) von Mario (09.09.2004)


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