![]() ![]() ![]() ![]() Re: Zweijahreszeitraum (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In NRW gibt esuach die Zusammenfassungsregelung über zwei Jahre. Von einer Ablehung mit einer vergleichbaren Argumentation habe ich nie gehört. Sie scheint mir auch grotesk, denn sie würde zu einer Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern führen, je nachdem, ob sie ihre Stelle in geraden bzw. ungeraden Kalenderjahren angetreten haben. Interessant wäre, was das Ministerium dazu sagt, dort wurde das Gesetz schließlich formuliert, die eigenen Intentionen müsste man dort doch kennen? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|