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Firma NRW - Arbeitsstätte Bayern (Bayern)

Hallo.
Ich bin für ein Luftfahrtunternehmen beschäftigt, welches seinen Firmensitz in NRW hat. Ich werde als fliegendes Personal laut Arbeitsvertrag ab München einegestzt, wobei ich mich in Bayern selbst zum arbeiten durch den Job ansich nur ca. 6 Tage im Monat aufhalte. Das hindert die Firma jedoch nicht daran, mich auch von Hessen, NRW, usw. jeden Monat einzusetzen. Meine Firma verweigert mir nun Bildungsurlaub, da ich ja in Bayern eingesetzt werde. KollegenInnen von mir die z.B. vertraglich in NRW stationiert sind, jedoch teilweise mehr ab München eingestzt werden, haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Frage: Ist in dem Fall wirklich Bayern für mich zuständig oder nicht etwa doch NRW?


Name:A.N.
Datum:29.09.2004 11:20


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Firma NRW - Arbeitsstätte Bayern (Bayern) von A.N. (29.09.2004)
 Re: Firma NRW - Arbeitsstätte Bayern (Bayern) von Norbert reichling (29.09.2004)


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