ich studiere an der Fern-FH in Hamburg nebenberuflich BWL. Ich arbeite in Vollzeitbeschäfigung als kaufmännischer Angestellter.
Im Hauptstudium (6. Semester) werden nun die Lehrveranstaltungen nicht mehr am Wochenende, sondern in 3 Blöcken von je 3 Tagen (immer Donnerstag bis Samstag) angeboten.
Habe ich für die Seminare einen Anspruch auf Bildungsurlaub oder steht beispielsweise die Bestimmung der "Jedermannzugänglichkeit" des AWbG der Genehmigung entgegen? Leider konnte man mir bei der Fernfachhochschule keine Auskunft geben!!!