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Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Ich habe vor mehreren Jahren schon einmal versucht, Bildungsurlaub auf das Folgejahr übertargen zu lassen. Das wurde mir vereirgert, mit dem Hinweis, dass das Recht zur Übertragung nur besteht, wenn ein beantragter Bildungsurlaub in einem Jahr abgelehnt wurde.
Laut AwBg besteht dieser Anspruch jedoch generell? Ich habe auch gehört, dass man sich beim Antrag auf Übertarg schon auf 2 Veranstaltungen im Folgejahr festlegen muss, ist das so?
Gruß, Elisabeth


Name:Elisabeth
Datum:09.11.2004 10:31


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Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Elisabeth (09.11.2004)
 Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.11.2004)
  Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.12.2004)


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