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Re: Teilzeit - BU an vier Tagen

Sie sagen, dass Sie quasi Überstunden im Seminar gemacht haben.
Das Problem könnte darin liegen, dass es nirgendwo einen festgelegten Schlüssel gibt, wie viel Stunden ein Seminartag haben muss, damit er genau einen Arbeitstag ersetzt. In der Regel gibt es so um die 8 Unterrichtsstd., aber manchmal auch weniger. Das ist ohnehin etwas weniger als 8 Zeitstd. Regelarbeitszeit. Damit könnte Ihrer Argumentation schnell der Boden entzogen werden – obwohl Sie nach gesundem Menschenverstand sicher eine nachvollziehbare Position haben.
Bleibt Ihr Plan B: sie hätten noch einen Tag Bildungsurlaubsanspruch – aber die Mindestdauer sind in NRW drei Tage. Die müssten Sie dann persönlich beisteuern, vermute ich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.11.2004 14:07


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Teilzeit - BU an vier Tagen von Nicolai (12.11.2004)
 Re: Teilzeit - BU an vier Tagen von Bernhard Eul-Gombert (24.11.2004)


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