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Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Das AWBG gibt Ihrem Arbeitgeber Recht - danach ist der Übertrag nur nach vorangegangener Ablehnung möglich. Schauen Sie aber auch mal hier unter Infos bei der Handreichung unter dem Punkt "Anspruchberechtigte" nach. Da wird auf ein Gerichtsurteil verweisen, nachdem Sie auch gegen den Willen Ihres Arbeitgebers übertragen können.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.11.2004 14:20


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Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Elisabeth (09.11.2004)
 Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.11.2004)
  Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.12.2004)


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