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Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub orientiert sich an dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Dieses Gesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern und ist losgelöst von tarifvertraglichen Regelungen, sprich steht jedem Arbeitnehmer bei bestimmten Rahmenbedingungen zu: Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses muss sich in NRW befinden. Erstmalig wird ein Anspruch nach sechsmonatiger Beschäftigung erworben. Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, wenn weniger als 10 Beschäftigte angestellt sind.


Name:NN
Datum:28.12.2004 13:02


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Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von Sina Frechen (27.12.2004)
 Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von NN (28.12.2004)
  Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westf von Sina Frechen (29.12.2004)
   Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (30.12.2004)


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