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Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westf

Einige Anbieter melden uns ihre Bildungsurlaube nicht. Die können Sie dann naturgemäß hier nicht finden. Umgekehrt gilt aber: alles außer den Angeboten in den Kapiteln Sprachreisen und Fortbildungen ist nach Angaben der Veranstalter Bildungsurlaub.
Die Angebote an VHSen sind zwar meist billiger als die vieler anderer Anbieter, aber das ist so, weil Land und Kommune sie subventionieren, nicht weil am Kurs gespart würde. Intensivkurse mit kleiner Teilnehmerzahl bieten viele Anbieter - auch VHSen - an.
Wenn Sie sich einen Veranstalter "ausgeguckt" haben, fragen Sie ihn, ob er eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem WbG NRW" ist - wenn ja, darf er auch Bildungsurlaub anbieten.
Letzter Punkt: Auf eigene Kosten geht Ihr Seminar immer - es sei denn der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.12.2004 16:47


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Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von Sina Frechen (27.12.2004)
 Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) von NN (28.12.2004)
  Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westf von Sina Frechen (29.12.2004)
   Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (30.12.2004)


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