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Re: Fernstudium (Nordrhein-Westfalen)

Die AKAD hat Ihren Sitz glaube ich nicht in NRW. Damit kann Sie auch keine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in NRW sein. Deshalb vermute ich, erfüllen die Seminare nicht die gesetzlichen Bedingungen des Bildungsurlaubsgesetzes in NRW. Wenn aber der Arbeitgeber doch bereit ist, Ihnen frei zu geben, müssen Sie sich doch nicht auf das Bildungsurlaubsgesetz beziehen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:26.01.2005 19:30


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Fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Carina Meiß (01.12.2004)
 Re: Fernstudium (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (26.01.2005)


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