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Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05?

Guten Tag zusammen,
habe den BU (NRW) im Nov. 04 (vom Arbeitgeber genehmigt) wg. Krankheit nicht nehmen können - habe mich im Jan. wg. derselben Veranstaltung (wird im Juni 05 stattfinden) beim Arbeitgeber gemeldet, dass ich eben an dieser dann teilnehme, wurde aber belehrt, ich hätte diesen Anspruch (eben wg. Krankheit die 5 Tage in das neue Jahr "schieben") bis 31.12.04 machen müssen, jetzt ist er weg. Ist das rechtens?

Im Gesetz, §3 S.5 wird geregelt, dass in diesem Fall der Anspruch bleibt, doch wird keine zeitliche Grenze gesetzt.

Vielen Dank


Name:Klaus
Datum:08.02.2005 16:27


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Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05? von Klaus (08.02.2005)
 Re: Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05? von Bernhard Eul-Gombert (10.02.2005)


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