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Re: Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05?

Wenn Sie krank werden, bleibt Ihr Anspruch bestehen, allerdings verfällt der Anspruch grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres - wenn Sie nicht einen Antrag auf Zusammenfassung zu einem 10-Tage-BU stellen - und zwar noch im alten Jahr. Siehe hierzu auch die Handreichung in den Infos.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:10.02.2005 08:50


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Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05? von Klaus (08.02.2005)
 Re: Genehm.BU im Nov.04 wg. Krank.nicht gen.-Anspr.05? von Bernhard Eul-Gombert (10.02.2005)


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