Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich besuche eine 1-jährige Fortbildung, die zwei BU im Jahre 2004 und zwei BU im Jahr 2005 beinhaltet. Ich habe im Jahr 2002 im öffentlichen Dienst angefangen zu arbeiten und in den Jahren 2002,2003 keinen BU genommen. In 2004 wurden die 10 Tage genehmigt, in 2005 die ersten fünf ebenfalls, die zweiten jetzt abgelehnt. Begründung: der 2-Jahres-Zeitraum beginnt immer mit dem Arbeitseinstieg, also 2002. Für die Jahre 2002/2003 sei er daher verfallen. Für 2004/05 hätte ich genommen, für 06 auch schon. Wie ist nun die Rechtslage?
Name:
Susanne van der Sanden
Datum:
22.02.2005 12:03
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Wann beginnt der "Zweijahreszeitraum" (Bremen)von Susanne van der Sanden