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Re: BU bei zeitl. befr. Beschäftigung (Nordrhein-Westfalen)

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis gegeben, insofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten Bestand hat. Ist dieses der Fall, so ist ein voller Anspruch gegeben.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:15.04.2005 15:48


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BU bei zeitl. befr. Beschäftigung (Nordrhein-Westfalen) von Noam (15.04.2005)
 Re: BU bei zeitl. befr. Beschäftigung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.04.2005)


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