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Ablehnung des BU (Schleswig-Holstein)

Hallo,
ich habe einen Antrag auf Bildungsurlaub für einen Musikkurs abgegeben, dieser wurde vom AG mündlich mit der Begründung abgelehnt das es keinen Betrieblichen nutzen gibt. Wenn ich aber in das Gesetz (S-H) schaue so steht da das auch für veranstaltungen die der "allgemeinen Weiterbildung" dienen freigestellt werden muß...

Wie sehen meine Chancen aus wenn ich den AG darauf hinweise ? Soll ich auf jedenfall auf einer schriftlichen Ablehnung bestehen (schriftliche Ablehung ist lt. Gesetz erforderlich) ?


Name:Dirk
Datum:04.06.2005 17:10


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Ablehnung des BU (Schleswig-Holstein) von Dirk (04.06.2005)


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