Re: Ablehnung Bildungsurlaub im Vorjahr genehmigt (Nordrhein-Westfalen)
Hallo Michaela,
Dir stehen pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Da kann sich Dein Arbeitgeber wohl kaum widersetzen.
Falls Du die nicht nutzt, kannst Du sogar die Tage auf das Folgejahr übertragen lassen, aber nur 1 x . Dh. Kompletter Bildungsurlaub aus 2004 konnte nach 2005 übertragen werden, so daß Du dann 10 Tage gehabt hättest. Von 2005 auf 2006 kannst Du wiederum nur den nicht genutzen Bildungsurlaub 2005 übertragen lassen. Sonstige Reste verfallen.