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Re: Kündigung und BU (Baden-Württemberg)

Eigentlich gibt es in Baden-Württemberg kein Bildungsurlaubsbgesetz - von daher können Sie auch keinen Anspruch darauf geltend machen. Die Genehmigung durch Ihren AG war wohl eine freiwillige Aktion - und hatte juristisch mit BU nichts zu tun.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:31.07.2005 18:16


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Kündigung und BU (Baden-Württemberg) von Irina Rösch (24.05.2005)
 Re: Kündigung und BU (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (31.07.2005)


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