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Re: BU bei Weiterbildung in Seminarform (Nordrhein-Westfalen)

Es gibt häufiger umfangreiche Fortbildungen, von denen ein Teil als Bildungsurlaub deklariert wird. Voraussetzung ist immer, dass der Veranstalter als "staatliche Einrichtung der Weiterbildungg" anerkannt ist und die Semainaranteile auch formal den Bedingungen des AWBG entsprechen. Die entsprechenden Anbieter kennen das Procedere meist und stellen Ihnen für Ihren Bildungsurlaubs-Antrag eine enstprechende Anmeldebestätigung aus, die die Veranstaltung als "Bildungsurlaub" ausweist. Für Prüfungdtage gibts im Rahmen des Bildungsurlaubs ausdrücklich keine Freistellung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:31.07.2005 18:35


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BU bei Weiterbildung in Seminarform (Nordrhein-Westfalen) von Nathalie (19.04.2005)
 Re: BU bei Weiterbildung in Seminarform (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (31.07.2005)


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