![]() ![]() ![]() ![]() Re: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Antwort, ob Bildungsurlaub oder nicht, kann Ihnen der Veranstalter Ihrer Bildungsmaßnahme geben. Wenn es sich um eine "staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung" nach dem Weiterbildungsgesetz handelt und er die Veranstaltung als Bildungsurlaub konzipiert hat, dann kann er Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, mit der Sie Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen können. Das müssen Sie aber 6 Wochen vor Beginn - mit den Unterlagen - machen. Wenn Ihr Veranstalter nicht genau weiß, wie es mit dem Bildungsurlaub funktioniert, ist er wahrscheinlich auch nicht berechtigt. Die anerkannten Anbieter kennen in der Regel das Procedere und unterstützen Sie bei der Beantragung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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