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Übertragung von nicht genutzem BU aufs Folgejahr (Schleswig-Holstein)

Ich habe letztes Jahr keinen Bildungsurlaub genommen und den Anspruch auf Verblockung vorgenommen, d.h. den Bildungsurlaubsanspruch des letzten Jahres auf dieses übertragen. Jetzt nehme ich dieses Jahr nur 5 Tage Bildungsurlaub. Kann ich die 5 nicht genutzten auf das nächste Jahr wieder übertragen? Ich arbeite in Schleswig Holstein.


Name:Christian Hofmann
Datum:02.09.2005 20:18


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Übertragung von nicht genutzem BU aufs Folgejahr (Schleswig-Holstein) von Christian Hofmann (02.09.2005)


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