![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-West | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem vom Arbeitnehmer mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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