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Re: Bildungsurlaub für Berufsbegleitende Weiterbildung

Prüfungen sind leider grundsätzlich keine Bildungsurlaube. Es gibt aber durchaus Fortbildungen, in denen Teile als Bildungsurlaube konzipiert sind. Wenn das in Ihrem Fall zutreffen sollte, kann Ihnen der Veranstalter dazu Auskunft geben und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Sprechen Sie die DAA darauf an. Grundsätzlich gilt: Immer erst beim Veranstalter eine Bescheinigung anfordern, dass Sie sich dort zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, dann mit ihr zum Arbeitgeber.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.02.2002 13:25


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Bildungsurlaub für Berufsbegleitende Weiterbildung von Helene (25.02.2002)
 Re: Bildungsurlaub für Berufsbegleitende Weiterbildung von Bernhard Eul-Gombert (27.02.2002)


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