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Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Ich habe nun eine Bescheinigung vorliegen, dass meine Schule eine staatlich anerkannte berufsbegleitende Weiterbildungsinstitution ist nach dem Runderlass des Ministeriums fuer Schule Weiterbildung und Forschung vom 31.05.99 (ABI.NRW. 1 S. 134) und ausdruecklich wird festgehalten, dass es sich um eine Weiterbildungsinstitution nach dem Weiterbildungsgesetz gem. § 2 handelt. Mein Arbeitgeber hat dies soweit anerkannt, sagt aber nun dies waere keine Weiterbildung in Tagesform (da Abendschule) und somit wird wieder abgelehnt. Kann ich da noch was machen? Meine Ausbildereignungspruefung habe ich nun ebenfalls abgelegt und mir dafuer Urlaub genommen.


Name:Michaela
Datum:14.11.2005 20:46


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Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Michaela (14.11.2005)
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