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Re: Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass es sich um eine Abendveranstaltung handelt.Wenn die Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, muss kein Bildungsurlaub gewährt werden. Das würde auch dem Sinn des Bildungsurlaubs zuwiderlaufen.
Auch anerkannte Veranstalter bieten Seminare an, die u.U. einzelne Anforderungen an Bildungsurlaub nicht erfüllen, so z.B. vom Umfang her.
Auch sind Prüfungen und ihre Vorbereitung nicht bildungsurlaubsfähig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:17.11.2005 13:02


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Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Michaela (14.11.2005)
 Re: Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Steffi (15.12.2005)
 Re: Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.11.2005)


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