Haben Berufspraktikannt/inn/en einen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Hierbei geht es konkret um Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen, die nach abgelegtem Examen an der Fachhochschule zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für ein Jahr als Berufspraktikann/inn/en arbeiten müssen.
Zählen diese als Anspruchsberechtigte nach § 2 AwBG und wenn ja (oder nein), wie begründet sich dies?
Vielen Dank für Anregungen und Rückmeldungen.
Olaf Wittemann, Caritas RheinBerg
Name:
Olaf Wittemann
Datum:
21.03.2002 19:23
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Bildungsurlaub im Anerkennungsjahrvon Olaf Wittemann