![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung von BU bei Fernstudium (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Begründung Ihres Arbeitgebers lädt eher zum Schmunzeln ein - die möglichen Ablehnungsgründe werden vom Gesetzgeber genau definiert - und Überstunden mit Bildungsurlaub zu verrechnen, ist so natürlich nicht vorgesehen. Gleichwohl wird es nichts mit dem von Ihnen geplanten Bildungsurlaub: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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