Ich möchte jetzt im Sommer eine Sprachschule besuchen um meine Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. Auf deren Homepage steht, dass man den Aufenthalt als Bildungsurlaub geltend machen kann.
Ich habe nun im internet recherchiert, da ich dachte, ich bekomme einen Teil des Geldes von der Steuer wieder.
Nun habe ich das mit der Freistellung gesehen. Unter dem Aspekt dass mein Arbeitgeber gar nicht knausrig ist und wir ca 3x im Jahr auf mehrtägige Lehrgänge geschickt werden, ist damit seine "pflicht für 3-5 Tage zur Weiterbildung" abgefertigt?