Sie machen gleichzeitig 3 Fässer auf.
Ob Sie Seminarkosten steuerlich geltend machen können, hat nichts mit dem Anspruch auf Freistellung zu tun. Und wenigstens das ist deutschlandweit einheitlich geregelt. Dazu weiß Ihr(e) Steuerberater(in) mehr.
Die beiden anderen Aspekte sind von Land zu Land unterschiedlich. Leider haben Sie zu Ihrem Bundesland keine Angabe gemacht. Prinzipiell ist die Weiterbildung, zu der Ihr Arbeitgeber sie schickt, kein Ersatz für Bildungsurlaub, aber in NRW gibt es da eine Ausnahme: Bis zu 3 Tagen kann Ihr Arbeitgeber ein betrieblich veranlasstes Seminar auf den Bildungsurlaub anrechnen. Das muss er dann aber auch mitteilen. Wenn Sie Ihren Anspruch schon vorher genehmigt bekommen haben, entfällt das aber. Sonst bleiben Ihnen nur 2 Tage Bildungsurlaub.
Viele Anbieter werben mit "Bildungsurlaub". Aber der muss in jedem Bundesland andere Regeln erfüllen, bzw. anerkannt sein. Erkundigen Sie sich also am besten beim Veranstlter konkret für Ihr Bundesland und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Für NRW gilt: keine Sprachschule im Ausland kann Bildungsurlaub anbieten. Das NRW-Gesetz sieht das asudrücklich nicht vor.