Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bei folgendem Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer wohnt in Hessen, hat dort auch sein Home-Office, seine Firma befindet sich in Baden-Württemberg. In BW gibt es keinen Bildungsurlaub. Hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Bildungsurlaub?
Name:
Katrin Lindner
Datum:
15.03.2006 17:28
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Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg)von Katrin Lindner