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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg

...ein komplizierter "grenzfall": das hessische gesetz spricht von denen, die "in Hessen arbeiten". die nächsten fragen könnte also z.b. lauten: ist das "heimbüro" betrieblich angeordnet oder eine individuelle konzession? unter welcher adresse ist der arbeitsvertrag ausgestellt, ist dort der heimarbeitsplaztz benannt?
viel erfolg!


Name:norbert reichling
Datum:16.03.2006 10:48


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg) von Katrin Lindner (15.03.2006)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg von norbert reichling (16.03.2006)
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