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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg

Vielen Dank für ihre Antwort. Der AN hat in seinem Arbeitsvertrag stehen, das er sich auf eigene Kosten ein Homeoffice einrichten kann, aber gleichzeitig einen festen Arbeitsplatz in der Firma hat(in BW). Er ist ein bis zweimal im Monat in der Firma sonst im Homeoffice.Der Arbeitsvertrag ist unter der Firmenadresse ausgestellt.


Name:Katrin Lindner
Datum:20.03.2006 15:50


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg) von Katrin Lindner (15.03.2006)
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  Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg von Katrin Lindner (20.03.2006)
   Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg von norbert reichling (24.04.2006)


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