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Bildungsurlaub auch für Beschäftigte der Werkstatt (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, ich schreibe gerade an einer Diplomarbeit über Erwachsenenbildung bei Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. In diesem Rahmen benötige ich die Information, ob dieser Zielgruppe auch Bildungsurlaub zusteht oder ob sie aufgrund ihres Beschäftigtenstatus kein Bildungsurlaub eingeräumt wird. Ich weiss nicht wo ich etwas darüber finden kann. Eventuell weiss ja jemand von Euch darüber Bescheid.

Gruss Mark


Name:Mark
Datum:21.04.2006 16:03


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Bildungsurlaub auch für Beschäftigte der Werkstatt (Nordrhein-Westfalen) von Mark (21.04.2006)
 Re: Bildungsurlaub auch für Beschäftigte der Werks von Ute Pippert (24.04.2006)


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